Die Taufe wird im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. Dabei wird das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Sie geht auf den Taufbefehl Jesu Christi zurück.
Die Taufe ist in erster Linie eine Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit der Taufe beginnt zudem kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft. Sie ist ihrem Wesen nach nicht wiederholbar.
Nur eine mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) vollzogene Taufe ist gültig. Bei einer Taufe werden durch die Eltern in der Regel zwei Paten bestellt.
Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig, sie wird also nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist.
Die Taufe wird in der Regel im Gemeindegottesdienst in der Kirche gefeiert. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auch zu Hause, in Krankenhäusern und Kliniken getauft werden. Wenn für einen Menschen, besonders für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer oder eine Pfarrerin nicht mehr herbeigerufen werden kann, darf jeder Christ taufen. Voraussetzung ist, dass der Täufling oder die Eltern einverstanden sind.
Auch hier muss mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) getauft werden. Diese "Nottaufe" ist danach der zuständigen Kirchengemeinde anzuzeigen.
Jeder Mensch kann getauft werden. In der Regel werden Kinder getauft. Aber auch Erwachsene werden getauft. Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Paten, dass sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen. Der Erwachsenentaufe geht eine Zeit der Vorbereitung mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer voran. Weil die Taufe nicht wiederholt werden kann, darf der Täufling nicht bereits in einer anderen Kirche gültig getauft worden sein.
Eine Taufe sollte bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer oder im Gemeindebüro rechtzeitig angemeldet werden. Vor jeder Taufe findet ein Taufgespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt, die oder der die Taufe durchführt. Dabei geht es bei einer Kindertaufe neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das Verständnis von christlicher Erziehung.
Ein ungetauftes Kind, das in einer Familie in Adoptivpflegschaft lebt, kann nur getauft werden, wenn die Personensorgeberechtigten zustimmen. Das kann in einem nicht abgeschlossenen Adoptionsverfahren das Jugendamt sein. Ohne die Zustimmung der Personensorgeberechtigten kann das Kind nicht getauft werden. Wird das Kind mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten getauft, muss ins Kirchenbuch der zur Zeit der Taufe gültige Name des Kindes eingetragen werden.
Dies ist nur ausnahmsweise und unter zwei Bedingungen möglich:
Mindestens eine Patin oder ein Pate muss der evangelischen Kirche angehören und zum heiligen Abendmahl zugelassen sein. Daneben können auch Mitglieder einer anderen christlichen Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehört, als weitere Patinnen und Paten zugelassen werden.
Nein. Die Beurkundung einer Patenschaft kann laut Taufordnung nicht rückgängig gemacht werden.
Die Taufe eines Kindes soll zurückgestellt werden:
Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession.